Sie kennen und schätzen Ihren „Händler um die Ecke“ seit Jahren? Sie bevorzugen den Kontakt zum örtlichen Vertragshändler? Kein Problem! Bei J&T haben Sie freie Händlerwahl. Es muss sich allerdings um einen offiziellen Markenvertragshändler handeln, der zudem unsere Lieferbedingungen akzeptiert. Eine Ausnahme machen wir auch bei besonderen Verkaufsaktionen: In diesem Fall behält sich J&T vor, den liefernden Vertragshändler zu benennen.